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   VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001   

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VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001 (https://dejure.org/2019,16558)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001 (https://dejure.org/2019,16558)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - Au 4 K 18.32001 (https://dejure.org/2019,16558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 4, § 77 Abs. 2, § 83b; AufenthG § 11 Abs. 3 S. 2, § 60 Abs. 5, Abs. 7; Richtlinie 2011/95/EU Art. 4 Abs. 4
    Kein Anspruch auf positive Verbescheidung des Asylantrags

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf positive Verbescheidung des Asylantrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    Das Gericht muss auch in Asylstreitigkeiten die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus dem er seine Furcht vor (politischer) Verfolgung herleitet (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - juris; U.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris; B.v. 31.3.1999 - 9 B 144/99 - juris).

    Zwar dürfen keine unerfüllbaren Beweisanforderungen gestellt und keine unumstößliche Gewissheit verlangt werden, sondern es genügt in tatsächlich zweifelhaften Fällen ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - juris; OVG NRW, B.v. 6.8.2012 - 13 A 1118/12.A - juris).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    Das Gericht muss auch in Asylstreitigkeiten die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus dem er seine Furcht vor (politischer) Verfolgung herleitet (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - juris; U.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris; B.v. 31.3.1999 - 9 B 144/99 - juris).

    Er muss insbesondere seine persönlichen Erlebnisse unter Angabe genauer Einzelheiten derart schlüssig darlegen, dass seine Schilderung geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris; OVW NRW, B.v. 20.1.2016 - 13 A 1868/15.A - juris).

  • BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Abschiebungshindernisse nach § 53

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    Auch Unterstützung durch Angehörige im (vom Zielstaat aus betrachtet) Ausland ist in die gerichtliche Prognose einzubeziehen (vgl. BVerwG, B.v. 1.10.2001 - 1 B 185/01 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; HessVGH, U.v.4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; HessVGH, U.v.4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    Allerdings ist in die nötige Prognose, ob eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands droht, neben der für den Kläger möglichen Erzielung eigener Einkünfte auch eine mögliche Unterstützung durch Familienangehörige einzubeziehen (vgl. BVerwG, B.v. 17.1.2019 - 1 B 85/18 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 13 A 1868/15

    Anforderunegn an die Glaubhaftmachung der Asylgründe im Asylverfahren bei Flucht

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    Er muss insbesondere seine persönlichen Erlebnisse unter Angabe genauer Einzelheiten derart schlüssig darlegen, dass seine Schilderung geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris; OVW NRW, B.v. 20.1.2016 - 13 A 1868/15.A - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - 13 A 1118/12

    Anforderungen an das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    Zwar dürfen keine unerfüllbaren Beweisanforderungen gestellt und keine unumstößliche Gewissheit verlangt werden, sondern es genügt in tatsächlich zweifelhaften Fällen ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - juris; OVG NRW, B.v. 6.8.2012 - 13 A 1118/12.A - juris).
  • BVerwG, 31.03.1999 - 9 B 144.99
    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    Das Gericht muss auch in Asylstreitigkeiten die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus dem er seine Furcht vor (politischer) Verfolgung herleitet (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - juris; U.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris; B.v. 31.3.1999 - 9 B 144/99 - juris).
  • VG Oldenburg, 24.06.2008 - 7 A 1830/06

    Diabetes mellitus; Togo, Behandlung von Diabetes mellitus; Extremgefahr, Diabetes

    Auszug aus VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
    Auch in der von der klägerseits vorgelegten Unterlage "Togo: Medizinische Versorgung" der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 16. Juli 2012 angeführten (S. 10, Fn. 71) Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (U.v. 24.6.2008 - 7 A 1830/06 - juris Rn. 29) wurde darauf abgestellt, dass nach den Angaben des dortigen Klägers alle Verwandten in Togo bereits gestorben seien.
  • VG Stuttgart, 27.07.2018 - A 5 K 18943/17
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